Prüfstelle
Kfz-Überprüfungen nach KFG § 57a
Die Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit ihres Fahrzeuges.
Der Toleranzzeitraum für die Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung).